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Kostenloser MwSt-Rechner online

Was der MwSt-Rechner zeigt

Dieser MwSt-Rechner erledigt die zwei Aufgaben, die immer dann anfallen, wenn ein Preis auf eine Steuer trifft: Er rechnet die Mehrwertsteuer zu einem Nettobetrag hinzu, und er rechnet sie aus einem Bruttobetrag heraus. Sie wählen die Aufgabe, tragen Betrag und Steuersatz ein, und der Rechner zeigt sofort Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag.

Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer, im Alltag Mehrwertsteuer, gemeint ist dasselbe. Sie steckt im Preis fast aller Dinge, die man in Deutschland kauft. Die Kundschaft zahlt sie mit dem Preis, beim Staat kommt sie aber in Etappen an: Jedes Unternehmen in der Kette berechnet Umsatzsteuer auf seine Verkäufe und zieht die Steuer ab, die es selbst beim Einkauf bezahlt hat, die Vorsteuer. So zahlt jedes nur auf den Wert, den es hinzugefügt hat, und erst der Endverbraucher trägt die Steuer ganz. Für Privatleute ist die Mehrwertsteuer einfach Teil des Preises. Für Selbstständige, Handwerksbetriebe und Händler ist sie eine Rechnung, die auf jeder Rechnung, jedem Angebot und jeder Quittung centgenau stimmen muss.

Der Rechner startet mit Deutschland und dem Regelsatz von 19 %. Den ermäßigten Satz von 7 % erreichen Sie mit einem Tipp. Daneben sind die Sätze von Frankreich, Spanien, Italien und der Ukraine hinterlegt, und mit „Andere“ rechnen Sie mit jedem beliebigen Satz. Alles läuft in Ihrem Browser, keine Eingabe wird irgendwohin gesendet.

In diesem Ratgeber:

  • wie Sie Rechnung, Land und Steuersatz wählen und die Ergebnisse lesen
  • die zwei Formeln der Mehrwertsteuer und warum 19 % vom Bruttobetrag die falsche Steuer ergibt
  • wann 19 % und wann 7 % gilt, einschließlich der Restaurantregel seit 2026
  • die Sätze der fünf hinterlegten Länder und der Unterschied zwischen Nullsatz und Steuerbefreiung
  • das Runden auf den Cent, Kleinbetragsrechnungen und die Kleinunternehmerregelung
  • drei Rechenbeispiele, typische Fehler und die Grenzen des Rechners

So benutzen Sie den MwSt-Rechner

Oben im Bereich Ihre Zahlen steht die Zeile Rechnung mit zwei Tasten: Hinzurechnen und Herausrechnen. Sie legt fest, was der eingetippte Betrag bedeutet. Bei Hinzurechnen heißt das Feld Nettobetrag, und der Rechner schlägt die Steuer auf. Bei Herausrechnen heißt es Bruttobetrag, und der Rechner ermittelt, wie viel Steuer schon darin steckt.

Unter dem Betrag folgt die Zeile Land mit sechs Tasten: Ukraine, Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Andere. Jede Ländertaste zeigt den Regelsatz des Landes. Die Wahl eines Landes bewirkt zweierlei: Der Regelsatz landet im Feld Steuersatz, und die Währung wird gesetzt, Hrywnja für die Ukraine und Euro für die vier EU-Länder. Andere hat keine Währung; die Beträge erscheinen dann als einfache Zahlen, die für Franken, Pfund oder Dollar stehen können.

Das Feld Steuersatz nimmt jeden Wert von 0 bis 100 % mit bis zu zwei Nachkommastellen an, 5,5 oder 2,1 sind also kein Problem. Ist ein Land gewählt, erscheint unter dem Feld die Reihe Steuersätze des Landes, für Deutschland Regelsatz 19 % und Ermäßigt 7 %. Stimmt der Satz im Feld mit einer dieser Tasten überein, sagt ein kurzer Hinweis darunter, wofür der Satz gilt. Bei Andere gibt es weder Tasten noch Hinweis.

FeldWas Sie eintragenStartwertGrenzen
RechnungHinzurechnen oder HerausrechnenHinzurechnen—
Nettobetrag oder Bruttobetragden Betrag in der Währung des Landes oder als Zahl1.0000 bis 999.999.999,99
Landeines von fünf Ländern oder AndereDeutschland—
Steuersatzden Satz in Prozent19 %0 bis 100 %

Der Schieberegler für den Betrag reicht bei Euro und bei einfachen Zahlen von 0 bis 10.000, bei Hrywnja bis 200.000; größere Beträge tippen Sie direkt ein. Auf dem Smartphone hat das Betragsfeld Tasten − und +, und den Steuersatz stellen Sie mit einem Schieberegler von 0 bis 30 % in Schritten von 0,5 ein.

Die Ergebnisse lesen

Die Hauptzahl hängt von der Rechnung ab. Beim Hinzurechnen heißt sie Brutto inkl. MwSt., mit dem Satz in Klammern, etwa Brutto inkl. MwSt. (19 %). Beim Herausrechnen heißt sie Enthaltene MwSt., also die Steuer im eingetippten Betrag. Unter der Hauptzahl teilt ein Balken den Bruttobetrag in Nettobetrag und Mehrwertsteuer, und die drei Kennzahlen darunter nennen die Zahlen: Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag.

Danach folgen Hinweise. Bei einem Satz von 0 % erinnert der Rechner daran, dass ein Nullsatz keine Steuerbefreiung ist. Für Frankreich und Spanien weist er darauf hin, dass einige Regionen eigene Sätze oder eigene Steuern haben. Die letzte Zeile nennt das Datum, zu dem die hinterlegten Sätze geprüft wurden: Steuersätze, Stand: 21. Oktober 2026.

Die Tabelle unter den Ergebnissen zeigt für das gewählte Land jeden Satz, wofür er gilt, die Steuer auf Ihren Betrag und je nach Rechnung den Brutto- oder den Nettobetrag. Bei Andere heißt sie Regelsätze nach Land und zeigt Ihren Betrag zum Regelsatz jedes der fünf Länder.

Zum Vergleich anheften hält das aktuelle Ergebnis fest. Ändern Sie danach Betrag oder Satz, zeigt die Hauptzahl die Differenz, und eine Bildunterschrift fasst das angeheftete Ergebnis zusammen. Ein Wechsel der Rechnung oder ein Land mit anderer Währung löscht es, damit Sie nie Euro mit Hrywnja vergleichen. PDF speichert Eingaben, Ergebnisse, Stand der Sätze und Tabelle, Teilen teilt einen Link ohne Ihre Zahlen, Zurücksetzen stellt die Startwerte wieder her. Auf Smartphones und Tablets sitzen die Ergebnisse in einer Leiste am unteren Bildschirmrand; Details öffnet Kennzahlen, Hinweise und Tasten.

Mehrwertsteuer hinzurechnen und herausrechnen

Die Mehrwertsteuer hat genau eine Grundlage: den Betrag ohne Steuer, im Gesetz die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz wird immer darauf angewendet, und der Bruttobetrag ist diese Grundlage plus Steuer. Daraus ergeben sich zwei Formeln, eine für jede Rechnung des Rechners.

Hinzurechnen:   MwSt.  = Netto × p ÷ 100
                Brutto = Netto + MwSt.
Herausrechnen:  MwSt.  = Brutto × p ÷ (100 + p)
                Netto  = Brutto − MwSt.

Dabei ist p der Steuersatz in Prozent. Bei 19 % liefert die erste Formel 19 Hundertstel des Nettobetrags, die zweite 19 Hundertneunzehntel des Bruttobetrags. Beide beschreiben dasselbe Verhältnis von zwei Seiten: 100 € netto tragen 19 € Steuer, und in 119 € brutto stecken dieselben 19 €. Bei 7 % lauten die Brüche 7/100 und 7/107.

Das Hinzurechnen lässt sich auch als eine Multiplikation schreiben: Brutto = Netto × (1 + p ÷ 100). Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei 7 % 1,07. Das Herausrechnen ist der umgekehrte Weg: Netto = Brutto ÷ 1,19. Wer die Steuer entfernen will, teilt also durch den Faktor, statt mit 0,81 zu multiplizieren.

Der Rechner arbeitet intern in ganzen Cent, damit kein Schritt an Dezimalbrüchen Genauigkeit verliert. Gerundet wird nur die Steuer selbst. Der Nettobetrag beim Herausrechnen und der Bruttobetrag beim Hinzurechnen entstehen durch Subtraktion oder Addition, deshalb passen alle drei Zahlen centgenau zusammen.

Mehrwertsteuersätze 2026 im Vergleich

In der Europäischen Union folgt die Mehrwertsteuer den gemeinsamen Regeln der Richtlinie 2006/112/EG, die Sätze legt aber jedes Land selbst fest. Die Richtlinie zieht den Rahmen: Der Regelsatz darf nicht unter 15 % liegen, ermäßigte Sätze in der Regel nicht unter 5 %. Einige Länder halten zusätzlich besonders niedrige Sätze für kurze Listen, etwa 2,1 % in Frankreich und 4 % in Spanien und Italien.

LandRegelsatzErmäßigte SätzeWährung im Rechner
Deutschland19 %7 %Euro
Frankreich20 %10 %, 5,5 %, 2,1 %Euro
Spanien21 %10 %, 4 %Euro
Italien22 %10 %, 5 %, 4 %Euro
Ukraine20 %14 %, 7 %, 0 %Hrywnja

Das sind die Sätze, die am 21. Oktober 2026 gelten, geprüft an nationalen Quellen und der Übersicht der Europäischen Kommission. Der Rechner zeigt dieses Datum unter den Ergebnissen, und die Sätze werden neu geprüft, wenn sich das Recht ändert. Deutschlands Regelsatz von 19 % steht in Paragraf 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes, der ermäßigte Satz von 7 % in Absatz 2.

Innerhalb mancher Länder gelten für einzelne Gebiete eigene Regeln. Korsika und die französischen Überseedepartements haben eigene Sätze, in Guadeloupe, Martinique und Réunion zum Beispiel einen Regelsatz von 8,5 %. Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gehören nicht zum spanischen Mehrwertsteuergebiet und haben eigene Steuern. Der Rechner verwendet die landesweiten Sätze und weist mit einem Hinweis auf diese Gebiete hin, wenn Sie Frankreich oder Spanien wählen.

19 oder 7 Prozent: was wohin gehört

Der Regelsatz ist der Normalfall: Alles, was das Gesetz nicht ausdrücklich anders einordnet, kostet 19 %. Der ermäßigte Satz ist die Ausnahme, und welche Umsätze dazugehören, zählt Paragraf 12 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes einzeln auf. Die wichtigsten Gruppen:

  • Waren aus Anlage 2. Die Anlage zum Gesetz listet die begünstigten Gegenstände, vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind nach einer eigenen Nummer des Gesetzes ebenfalls begünstigt, außer Veröffentlichungen, die im Wesentlichen aus Videos oder Musik bestehen.
  • Personenbeförderung. Bahnfahrten im Schienenbahnverkehr kosten 7 %, ebenso Busse im Linienverkehr, Taxis, Fähren und Seilbahnen, diese aber nur innerhalb einer Gemeinde oder auf Strecken bis 50 Kilometer.
  • Übernachtungen. Die Vermietung von Zimmern zur kurzfristigen Beherbergung, also Hotels und Pensionen, ist ermäßigt. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht darunter, auch wenn sie im Zimmerpreis stecken.
  • Restaurants seit 2026. Seit dem 1. Januar 2026 gelten 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ausdrücklich mit Ausnahme der Getränke. Das Schnitzel kostet also 7 % Mehrwertsteuer, das Bier dazu 19 %.

Die Grenze verläuft nicht immer dort, wo man sie vermutet. Ob ein bestimmtes Produkt unter Anlage 2 fällt, entscheidet der genaue Wortlaut, und bei gemischten Angeboten wie einem Menü mit Getränk muss der Preis aufgeteilt werden. Bei Grenzfällen helfen das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Die anderen hinterlegten Länder ordnen ähnlich, aber nicht gleich: Frankreich verlangt 10 % im Restaurant und 5,5 % auf die meisten Lebensmittel und Bücher, Spanien 4 % auf Brot, Milch und Obst, Italien 4 % auf Grundnahrungsmittel und 10 % in Restaurants und Hotels. Wenn Sie ein Land wählen, zeigt der Rechner jeden Satz als Taste mit einer Zeile dazu, wofür er gilt, und die Tabelle unter den Ergebnissen listet alle Sätze mit der Steuer auf Ihren Betrag.

Nullsatz und Steuerbefreiung

Ein Nullsatz und eine Steuerbefreiung sehen auf dem Kassenbon gleich aus: Es wird keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen, brutto ist gleich netto. Der Unterschied liegt beim Verkäufer.

Ein Umsatz zum Nullsatz ist steuerpflichtig, nur eben mit 0 %. Der Verkäufer bleibt im Mehrwertsteuersystem und kann die Vorsteuer aus seinen eigenen Einkäufen in der Regel abziehen. Ausfuhren sind das klassische Beispiel: In der Ukraine werden Warenexporte mit 0 % besteuert, die Ware verlässt das Land ohne ukrainische Steuer im Preis, und der Exporteur behält seinen Vorsteuerabzug.

Ein steuerfreier Umsatz liegt außerhalb der Steuer. Der Verkäufer schlägt keine Umsatzsteuer auf, kann aber die Steuer auf die Einkäufe, die in diesen Umsatz eingeflossen sind, grundsätzlich nicht abziehen. Die Kleinunternehmerregelung funktioniert genau so: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Für die Kundschaft ergeben Nullsatz und Steuerbefreiung denselben Preis. Für den Verkäufer entscheidet der Unterschied darüber, ob die Steuer auf seine Kosten zurückkommt. Der Rechner kennt nur Sätze: Tragen Sie 0 % ein, zeigt er keine Mehrwertsteuer und einen Hinweis, dass ein Nullsatz keine Steuerbefreiung ist.

Warum Sie nicht einfach 19 Prozent abziehen dürfen

Der häufigste Fehler beim Herausrechnen ist, den Steuersatz vom Bruttobetrag abzuziehen. Das wirkt logisch: Die Steuer beträgt 19 %, also müsste der Nettobetrag 81 % des Bruttobetrags sein. Doch die 19 % wurden auf den kleineren Betrag aufgeschlagen, den Preis ohne Steuer. Im Bruttobetrag nimmt die Steuer deshalb einen kleineren Anteil ein als der Satz.

Nehmen Sie 1.190 € brutto. 19 % davon sind 226,10 €, übrig blieben 963,90 € als vermeintlicher Nettobetrag. Die Probe zeigt den Fehler: 19 % von 963,90 € sind 183,14 €, nicht 226,10 €. Richtig ist ein Nettobetrag von 1.000 €, denn 1.000 × 1,19 = 1.190, und die Steuer beträgt 190 €. Der Fehler macht 36,10 € auf je 1.190 € aus, gut 3 % des Bruttobetrags, und wiederholt sich auf jeder Rechnung.

SteuersatzAnteil der MwSt. am BruttobetragAnteil des Nettobetrags
2,1 %2,06 %97,94 %
5,5 %5,21 %94,79 %
7 %6,54 %93,46 %
10 %9,09 %90,91 %
19 %15,97 %84,03 %
20 %16,67 %83,33 %

Je höher der Satz, desto größer der Abstand zwischen Satz und tatsächlichem Steueranteil. Bei 7 % sind es knapp 0,5 Prozentpunkte, bei 19 % schon gut drei. Die Abkürzung kostet also dort am meisten, wo der Satz hoch ist.

Der richtige Weg ist die Division: Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 % und durch 1,07 bei 7 %. Genau das macht Herausrechnen. Es ist dieselbe Logik wie bei jedem Rückwärtsrechnen mit Prozenten: Den Preis vor einem Rabatt findet man ebenfalls durch Division. Der Ratgeber zum Prozentrechner erklärt das Rückwärtsrechnen ausführlicher.

Auf den Cent runden

Geld gibt es auf einer Rechnung nur in ganzen Cent, und die Mehrwertsteuer geht selten glatt auf. In 1.000 € brutto stecken bei 19 % genau 159,6638… € Steuer, und irgendwo muss gerundet werden. Der Rechner rundet kaufmännisch: Unter einem halben Cent wird abgerundet, ab einem halben Cent aufgerundet. Für 1.000 € zeigt er also 159,66 € Steuer und 840,34 € netto.

Ein exakter halber Cent kommt öfter vor, als man denkt. Auf 10,50 € netto entfallen bei 19 % genau 1,995 € Steuer. Der Rechner rundet auf 2,00 € auf, brutto sind es 12,50 €. Gerundet wird nur die Steuer, die beiden anderen Beträge folgen daraus durch Addition oder Subtraktion. Netto und Steuer ergeben deshalb immer exakt den Bruttobetrag.

Rechnungen mit mehreren Positionen sind eine eigene Frage. Die Steuer lässt sich je Position berechnen und runden oder einmal auf die Summe, und beides kann um einen oder zwei Cent abweichen. Drei Artikel zu je 4,99 € netto tragen bei 19 % je 0,95 € Steuer, zusammen 2,85 €. Auf die Summe von 14,97 € gerechnet sind es 2,8443 €, gerundet 2,84 €. Welcher Weg gilt, hängt von der Rechnungssoftware und den Vorgaben ab, mit denen Sie arbeiten.

Kleinbetragsrechnungen

Bei Quittungen aus dem Alltag müssen Sie die Steuer oft selbst herausrechnen. Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, darf nach Paragraf 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angeben, zusammen mit dem anzuwendenden Steuersatz. Auf dem Tankbeleg oder dem Bon aus dem Bürobedarf steht dann nur der Bruttobetrag mit dem Hinweis auf 19 % oder 7 %. Wer die Vorsteuer daraus ermitteln will, braucht genau die Rechnung Herausrechnen.

Der Rechner rechnet die Steuer auf den Betrag, den Sie eintippen. Um eine Rechnung zu prüfen, die je Position rundet, rechnen Sie jede Position einzeln und addieren die Ergebnisse. Ein Cent Abstand zwischen Positionen und Summe kommt vom Runden, nicht von einem Fehler.

Die Kleinunternehmerregelung

Nicht jeder Verkäufer berechnet Umsatzsteuer. Wer wenig Umsatz macht, kann in Deutschland unter die Kleinunternehmerregelung des Paragrafen 19 Umsatzsteuergesetz fallen. Die Umsätze solcher Unternehmen sind steuerfrei, wenn zwei Grenzen eingehalten werden:

  • Der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres hat 25.000 € nicht überschritten.
  • Der Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres überschreitet 100.000 € nicht.

Für die Rechnung hat das Folgen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss nach Paragraf 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung einen Hinweis enthalten, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Eine Umsatzsteuer darf sie nicht ausweisen: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet ihn nach Paragraf 14c dem Finanzamt. Und weil die Umsätze steuerfrei sind, gibt es keinen Vorsteuerabzug aus den eigenen Einkäufen.

Die Regelung ist freiwillig. Ein Kleinunternehmer kann gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf sie verzichtet, und dann wie jedes andere Unternehmen Umsatzsteuer berechnen und Vorsteuer abziehen. Dieser Verzicht bindet ihn für mindestens fünf Kalenderjahre.

Der Rahmen kommt aus dem EU-Recht. Die EU-Länder dürfen kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 85.000 € von der Mehrwertsteuer befreien oder eine niedrigere Grenze festlegen. Wer die Befreiung auch in anderen EU-Ländern nutzen will, muss mit seinem EU-weiten Umsatz unter 100.000 € bleiben. Frankreich zum Beispiel setzt für 2026 je nach Tätigkeit eigene Grenzen, 85.000 € für den Handel und 37.500 € für Dienstleistungen.

Unter der Grenze zu bleiben ist nicht immer günstiger. Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen schlägt 19 % auf, holt sich aber die Steuer auf seine Kosten zurück. Ein Kleinunternehmer ist für Privatkunden billiger, trägt aber die Vorsteuer auf Laptop, Software oder Material selbst. Sind Ihre Kunden Unternehmen mit Vorsteuerabzug, kostet sie Ihre Umsatzsteuer am Ende nichts, und der Verzicht kann sich lohnen.

Netto, brutto und die Sales Tax

Ob ein Preis mit oder ohne Steuer genannt wird, hängt davon ab, wer ihn liest. Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet, muss nach Paragraf 3 der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis angeben, und der Gesamtpreis ist nach Paragraf 2 der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Im Supermarkt, im Onlineshop für Privatkunden und auf der Speisekarte sehen Sie deshalb Bruttopreise. Zwischen Unternehmen ist es umgekehrt: Großhandelslisten, Angebote von Agenturen und Stundensätze von Freiberuflern werden meist netto genannt, mit dem Zusatz „zzgl. MwSt.“.

Diese zwei Welten treffen sich, wenn Privatleute bei Unternehmen einkaufen, die sonst mit Geschäftskunden arbeiten: beim Handwerker, beim Architekten, beim Steuerberater oder bei einer Agentur. Ein Stundensatz von 80 € zzgl. MwSt. kostet Sie als Privatperson 95,20 €. Ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug bekommt die 15,20 € Steuer vom Finanzamt zurück, Sie nicht. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot nach, ob der Preis netto oder brutto gemeint ist, und rechnen Sie im Zweifel mit Hinzurechnen nach.

Die USA kennen keine Mehrwertsteuer. Dort erheben Bundesstaaten und Kommunen eine Sales Tax auf den Verkauf an Endkunden, mit eigenen Sätzen je Staat und je Ort. Sie wird an der Kasse aufgeschlagen, nicht auf jeder Stufe der Lieferkette mit Abzug der bereits gezahlten Steuer. Deshalb sind alle fünf hinterlegten Länder Mehrwertsteuerländer. Rechnen lässt sich eine Sales Tax trotzdem: Wählen Sie Andere, tragen Sie den örtlichen Satz ein und nutzen Sie Hinzurechnen.

Mehrwertsteuer, Preise und Inflation

Ladenpreise enthalten die Mehrwertsteuer schon, für Privatleute ist sie also einfach Teil des Preises. Ändert sich ein Satz und geben die Händler die Änderung voll weiter, ändern sich die Preise mit. Ein Wechsel von 19 % auf 7 % senkt einen Bruttopreis um 1 − 1,07 ÷ 1,19, also um 10,08 % und nicht um 12 %, weil der neue Satz wieder auf den Preis ohne Steuer angewendet wird.

Eine solche Änderung ist ein einmaliger Sprung im Preisniveau, kein laufender Anstieg. Die Inflation wirkt Jahr für Jahr und zehrt das Geld allmählich auf. Warum das so ist, erklärt der Artikel Inflation und warum Geld an Wert verliert, und der Inflationswirkungsrechner zeigt, was die heutigen Ausgaben in ein paar Jahren kosten könnten. Um einen Betrag wie eine Miete oder einen Vertragspreis an einen Preisindex anzupassen, nutzen Sie den Indexmiete- und Wertsicherungsrechner.

Die Mehrwertsteuer zählt auch bei der eigenen Planung. Ladenpreise sind brutto, aber Angebote von Handwerkern, Preislisten für Geschäftskunden und manche Vermietungsangebote nennen Nettopreise, und 19 % obendrauf können ein Budget sprengen. Im 50/30/20-Budget und beim Bemessen eines Notgroschens zählen Sie Kosten so, wie Sie sie tatsächlich bezahlen: mit Mehrwertsteuer.

Prozente bei der Mehrwertsteuer und Zinsen auf Erspartes folgen derselben Logik: ein Faktor, eine Grundlage, ein Anteil. Der Unterschied: Die Mehrwertsteuer wird einmal aufgeschlagen, Zinsen dagegen immer wieder. Darum geht es im Artikel Zinseszins und der Zeitwert des Geldes.

Rechenbeispiele

Jedes Beispiel zeigt, was der Rechner ausgibt. Alle drei rechnen mit dem Land Deutschland, die Beträge sind also in Euro.

Beispiel 1: Catering mit 7 und mit 19 Prozent

Ausgangslage: Ein Caterer kalkuliert für ein Firmenessen 1.200 € netto für die Speisen. Wie viel kostet das brutto, und was würde derselbe Nettobetrag zum Regelsatz kosten, etwa für die Getränke?

Schritte:

  1. Wählen Sie Hinzurechnen und Deutschland und tragen Sie 1200 bei Nettobetrag ein.
  2. Tippen Sie auf Ermäßigt 7 % und drücken Sie Zum Vergleich anheften.
  3. Tippen Sie auf Regelsatz 19 %.

Ergebnis: Zu 7 % zeigt die Hauptzahl Brutto inkl. MwSt. (7 %) 1.284,00 €, mit 84,00 € Mehrwertsteuer. Zu 19 % sind es 1.428,00 € mit 228,00 € Steuer, und die Hauptzahl zeigt +144,00 € vs. angeheftet, mit der Bildunterschrift „Angeheftetes Szenario: 1.200,00 € · 7 % → 1.284,00 €“.

Die Tabelle Steuersätze: Deutschland zeigt beide Sätze nebeneinander. Die 144 € Unterschied sind genau 12 % des Nettobetrags, die Differenz der beiden Sätze. Für den Caterer zählt deshalb, Speisen und Getränke auf der Rechnung getrennt auszuweisen.

Beispiel 2: Vorsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung

Ausgangslage: Eine Quittung über Büromaterial nennt 187,43 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer, aber keinen Steuerbetrag. Wie viel Vorsteuer steckt darin?

Schritte:

  1. Wählen Sie Herausrechnen und Deutschland.
  2. Tragen Sie 187.43 bei Bruttobetrag ein; der Steuersatz steht schon auf 19 %.

Ergebnis: Die Hauptzahl Enthaltene MwSt. (19 %) zeigt 29,93 €, der Nettobetrag beträgt 157,50 €. Genau gerechnet sind es 187,43 × 19 ÷ 119 = 29,925… €, aufgerundet 29,93 €.

Hätte man einfach 19 % vom Bruttobetrag genommen, ergäbe das 35,61 €, also 5,68 € zu viel Vorsteuer. Die Tabelle zeigt dieselbe Quittung auch zum ermäßigten Satz: Bei 7 % wären 12,26 € Steuer enthalten. Prüfen Sie deshalb immer, welcher Satz auf dem Beleg steht.

Beispiel 3: eine Restaurantrechnung mit zwei Sätzen

Ausgangslage: Eine Restaurantrechnung von 2026 weist Speisen für 46,80 € zu 7 % und Getränke für 18,50 € zu 19 % aus, jeweils brutto. Wie viel Mehrwertsteuer enthält sie?

Schritte:

  1. Wählen Sie Herausrechnen und Deutschland, tragen Sie 46.80 ein und tippen Sie auf Ermäßigt 7 %.
  2. Tragen Sie 18.50 ein und tippen Sie auf Regelsatz 19 %.
  3. Addieren Sie die Ergebnisse.

Ergebnis: Die Speisen enthalten 3,06 € Steuer (netto 43,74 €), die Getränke 2,95 € (netto 15,55 €). Die Rechnung über 65,30 € enthält zusammen 6,01 € Mehrwertsteuer und 59,29 € netto.

Mit einem einzigen Satz wäre das Ergebnis falsch: Zu 19 % zeigt der Rechner für 65,30 € eine Steuer von 10,43 €, zu 7 % nur 4,27 €. Enthält ein Beleg mehrere Sätze, rechnen Sie jeden Satz für sich und addieren die Ergebnisse.

Typische Fehler und Grenzen des Rechners

Die meisten Fehler bei der Mehrwertsteuer sind keine Rechenfehler, sondern Fehler bei Grundlage oder Satz.

  • Den Satz vom Bruttobetrag abziehen. 19 % des Bruttobetrags sind nicht die enthaltene Steuer. Bei 19 % beträgt sie 19/119 des Bruttobetrags, also 15,97 %.
  • Steuer auf einen Bruttopreis aufschlagen. Steht in einem Vertrag „inklusive Mehrwertsteuer“ und Sie schlagen noch einmal 19 % auf, wird die Steuer doppelt gezählt. Klären Sie vor dem Rechnen, ob ein Preis netto oder brutto ist.
  • Ein Satz für einen ganzen Beleg. Speisen zu 7 % und Getränke zu 19 % auf einer Rechnung brauchen zwei Rechnungen, sonst stimmt die Steuer nicht.
  • Den alten Restaurantsatz verwenden. Seit 2026 gelten für Speisen im Restaurant 7 %, für Getränke weiter 19 %.
  • Nullsatz und Befreiung verwechseln. Der Preis ist derselbe, der Vorsteuerabzug des Verkäufers nicht.
  • Als Kleinunternehmer Steuer ausweisen. Wer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet sie dem Finanzamt.
  • Den Nettobetrag runden statt der Steuer. Runden Sie die Steuer und leiten Sie den anderen Betrag daraus ab, dann gehen Netto und Steuer immer im Bruttobetrag auf.

Der Rechner hat eigene Grenzen. Er arbeitet mit einem Betrag auf einmal, nicht mit einer ganzen Rechnung mit vielen Positionen. Er kennt die landesweiten Sätze von fünf Ländern zum angezeigten Stand und berücksichtigt keine regionalen Sätze, befristeten Senkungen oder Steuerbefreiungen. Er entscheidet nicht, welcher Satz für Ihren Umsatz gilt: Das hängt vom Wortlaut des Gesetzes ab, und bei allem, was kompliziert ist, sind das Finanzamt oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.

Für andere Prozentfragen wie Rabatt, Aufschlag oder prozentuale Veränderung nutzen Sie den Prozentrechner. Wie sich Ihr Geld über die Jahre entwickelt, wenn Sie das Gesparte anlegen, beschreibt der Artikel Was ist Investieren?.

Häufig gestellte Fragen

Kurze Antworten zum Hinzurechnen und Herausrechnen der Mehrwertsteuer, zu 19 % und 7 %, zum Runden, zu Nullsatz und Steuerbefreiung, zur Kleinunternehmerregelung und dazu, wie dieser MwSt-Rechner arbeitet.

Er rechnet die Mehrwertsteuer zu einem Nettobetrag hinzu oder aus einem Bruttobetrag heraus. Der Rechner startet mit Deutschland und dem Regelsatz von 19 %, der ermäßigte Satz von 7 % liegt als Schaltfläche direkt unter dem Steuersatz. Mit Frankreich, Spanien, Italien oder der Ukraine wechseln Sie zu deren Sätzen, mit „Andere“ geben Sie einen beliebigen Satz von 0 bis 100 % ein. Sie sehen Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag, eine Tabelle mit allen Sätzen des Landes und das Datum, zu dem die hinterlegten Sätze zuletzt geprüft wurden. Ein Ergebnis lässt sich anheften und als PDF speichern.

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