Indexmiete- und Wertsicherungsrechner
Beträge nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex anpassen: volle oder anteilige Veränderung, Basis- und Zielmonat frei wählbar.
Artikel lesenLäuft in Ihrem Browser – nichts wird gesendet
Preisindizes: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Letzter Datenmonat: September 2026
Was der Indexmiete- und Wertsicherungsrechner berechnet
Viele Zahlungen laufen über Jahre und sollen ihren Wert behalten. Eine Indexmiete steigt mit dem Verbraucherpreisindex, ein Gewerbemietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel, eine Leibrente oder ein Erbbauzins wird an die Preisentwicklung gekoppelt. In all diesen Fällen steht im Vertrag sinngemäß dasselbe: Der Betrag ändert sich im selben Verhältnis wie der Index zwischen zwei Zeitpunkten. Manche Klauseln geben die volle Veränderung weiter, andere nur einen Teil, und viele greifen erst, wenn eine Schwelle überschritten ist.
Dieser Rechner erledigt die Rechnung hinter einer solchen Klausel. Sie geben einen Betrag, einen Basismonat und einen Zielmonat ein und erhalten den Betrag nach der Anpassung an den amtlichen Verbraucherpreisindex. Voreingestellt ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes (Destatis), nicht saisonbereinigt, mit Monatswerten ab Januar 1991. Sie können auch Frankreich, Spanien, Italien, die USA oder die Ukraine wählen; dann wechselt der Rechner zum nationalen Index und zur Währung dieses Landes. Die Daten sind in die Seite eingebaut, gerechnet wird in Ihrem Browser, und Ihre Eingaben werden nirgendwohin gesendet.
Das Ergebnis ist eine Zahl, keine rechtliche Bewertung. Der Rechner kennt die Indexstände und die Formel, die fast alle Wertsicherungsklauseln verwenden. Er kennt nicht Ihren Vertrag mit seinen Schwellen, Deckeln oder Rundungsregeln und prüft nicht, ob die Klausel wirksam ist. Was dafür gilt, erklärt dieser Ratgeber.
In diesem Ratgeber:
- wie Sie die Felder ausfüllen und die Ergebnisse lesen
- die Formel und warum der Basismonat so viel ausmacht
- was § 557b BGB für die Indexmiete vorschreibt
- wann Wertsicherungsklauseln nach dem Preisklauselgesetz zulässig sind
- anteilige Anpassung, Schwellen in Punkten oder Prozent und sinkende Preise
- welcher Index im Vertrag steht, Rechenbeispiele, typische Fehler und Grenzen
Wer zuerst verstehen möchte, warum Geld überhaupt an Wert verliert, liest den Grundlagenartikel über Inflation und warum Geld an Wert verliert.
So nutzen Sie den Rechner
Der Bereich „Ihre Zahlen“ hat fünf Zeilen.
- Land. Deutschland ist voreingestellt. Wenn Sie das Land wechseln, ändern sich Index, verfügbare Monate und Währung, und ein angeheftetes Szenario wird gelöscht, weil sich Euro und Dollar nicht direkt vergleichen lassen.
- Betrag. Der Betrag, den Sie anpassen möchten: eine Monatsmiete, eine Jahrespacht, eine Rente. Voreingestellt sind 1.000 €. Der Schieberegler reicht bis 100.000 €, eintippen können Sie bis zu einer Billion. Auf dem Smartphone hat das Feld Minus- und Plus-Tasten.
- Basismonat. Der Monat, von dem die Klausel ausgeht, gewählt aus einer Monats- und einer Jahresliste. Der Hinweis nennt den frühesten verfügbaren Monat.
- Zielmonat. Der Monat, auf den Sie den Betrag anpassen. Er kann nicht vor dem Basismonat liegen. Der Hinweis nennt den letzten verfügbaren Monat.
- Angewandter Anteil der Veränderung. Welcher Teil der Indexveränderung laut Vertrag weitergegeben wird. Tippen Sie einen Wert von 0 % bis 100 % ein, ziehen Sie den Regler oder nutzen Sie die Schaltflächen 100 % und 75 %.
Beim Öffnen zeigt der Rechner die letzten zwölf Monate. Mit Daten bis September 2026 sind das 1.000 € vom September 2025, angepasst auf September 2026: 1.032,63 €.
Die Ergebnisse lesen
Die Hauptzahl ist der angepasste Betrag, beschriftet mit dem, was gerechnet wurde, etwa „1.000,00 € (Basis September 2025), angepasst auf September 2026“. Darunter stehen vier Kennzahlen:
- Indexveränderung: wie stark der Index zwischen beiden Monaten gestiegen oder gefallen ist, im Beispiel +3,3 %;
- Angewandte Veränderung: die Indexveränderung mal Ihr Anteil. Bei 100 % ist sie gleich der Indexveränderung, bei 75 % beträgt sie +2,4 %;
- Veränderung des Betrags: die Differenz zwischen angepasstem und ursprünglichem Betrag, hier +32,63 €;
- Monate im Zeitraum: die Zahl der Monate zwischen Basis- und Zielmonat, hier 12.
Darunter liegen zwei Reiter. Diagramm zeichnet den angepassten Betrag Monat für Monat, mit einer gepunkteten Linie für den ursprünglichen Betrag. So sehen Sie, ob eine Anpassung zu einem anderen Zeitpunkt höher oder niedriger ausgefallen wäre. Nach Jahren teilt den Zeitraum in Kalenderjahre: Monate, Indexveränderung in diesem Abschnitt, Veränderung seit dem Basismonat und angepasster Betrag am Ende des Abschnitts. Im Beispiel zeigt die erste Zeile, September bis Dezember 2025, +0,1 % und 1.000,82 €, die zweite, Dezember 2025 bis September 2026, +3,2 % und insgesamt +3,3 % seit dem Basismonat.
Hinweise erscheinen unter den Kennzahlen, wenn sie zählen: wenn die Preise gesunken sind und der Betrag fällt, wenn der Basismonat vor der Euro-Bargeldeinführung liegt, und immer die Erinnerung, dass Ihr Vertrag einen anderen Index nennen kann. Die Zeile unter dem Rechner nennt den letzten Datenmonat und die Quelle. Zum Vergleich anheften merkt sich das aktuelle Ergebnis, damit die Hauptzahl nach einer Änderung den Unterschied dazu zeigt. PDF speichert Eingaben, Kennzahlen und die Jahrestabelle, Zurücksetzen stellt die Ausgangswerte wieder her. Auf Smartphone und Tablet liegt das Ergebnis in einer Leiste am unteren Bildschirmrand; „Details“ öffnet Kennzahlen und Reiter.
Die Formel
Eine Wertsicherungsklausel vergleicht zwei Stände desselben Preisindex. Ihr Verhältnis ist die Preisveränderung, der Anteil entscheidet, wie viel davon beim Betrag ankommt.
Indexveränderung = VPI(Zielmonat) ÷ VPI(Basismonat) − 1
Angewandte Veränderung = Indexveränderung × Anteil
Angepasster Betrag = Betrag × (1 + angewandte Veränderung)- Das Basisjahr des Index kürzt sich im Verhältnis heraus. Dass der VPI derzeit auf 2020 = 100 normiert ist, spielt für das Ergebnis keine Rolle;
- bei einem Anteil von 100 % ist der angepasste Betrag einfach der Betrag mal dem Verhältnis der beiden Indexstände;
- ein sinkender Index ergibt eine negative Veränderung, und der Rechner wendet sie so an.
Im voreingestellten Beispiel stand der VPI im September 2025 bei 122,6 und im September 2026 bei 126,6. Das Verhältnis beträgt 1,0326, die Preise stiegen also um 3,3 %, und aus 1.000 € werden 1.032,63 €. Mit einem Anteil von 75 % beträgt die angewandte Veränderung 2,4 %, der Betrag 1.024,47 €.
Der Rechner behält alle Nachkommastellen des Verhältnisses und rundet nur für die Anzeige: Beträge auf den Cent, Prozentwerte auf eine Nachkommastelle. Manche Erklärungen runden die Indexänderung vorher, etwa auf 3,3 %. Dann weicht das Ergebnis um einige Cent ab; rechnen Sie in diesem Fall mit der gerundeten Zahl von Hand nach. Mehr dazu, wie ein Index aus vielen Einzelpreisen entsteht und warum er auf ein Basisjahr normiert wird, erklärt der Artikel Was sind Indizes?.
Basismonat und Zielmonat richtig wählen
Die Monate entscheiden über das Ergebnis mehr als alles andere. Die meisten Unstimmigkeiten bei Indexanpassungen betreffen nicht die Rechnung, sondern die Frage, welche zwei Monate verglichen werden.
Der Basismonat ist der Monat des Indexstands, auf den sich der Betrag bezieht. Bei der ersten Anpassung ist das meist der Monat des Vertragsschlusses oder ein im Vertrag genannter Monat, bei jeder weiteren der Monat, dessen Index die letzte Anpassung getragen hat. Er ist nicht unbedingt der Monat der ersten Zahlung: Ein Mietvertrag, der im Juli unterschrieben wird und ab Oktober läuft, kann den Juli-Index als Ausgangspunkt nennen.
Der Zielmonat ist der Monat des Indexstands, auf den sich der neue Betrag stützt. Destatis veröffentlicht zum Monatsende eine vorläufige Schätzung und etwa zur Mitte des Folgemonats das endgültige Ergebnis; der VPI für September 2026 erschien am 13. Oktober 2026. Wer im Oktober eine Anpassung erklärt, kann sich also auf den September-Index stützen, nicht auf den Oktober. Der Rechner verwendet nur endgültige Werte.
Ein Monat früher oder später ändert das Ergebnis. Bei 950 € Miete ergibt September 2025 bis September 2026 +3,3 % und 981,00 €, August 2025 bis August 2026 dagegen +2,9 % und 977,19 €. Beide Rechnungen sind richtig, sie beantworten nur verschiedene Klauseln. Halten Sie sich an die Monate, die Vertrag und letzte Anpassung vorgeben, und nicht an den Monat, der gerade günstiger aussieht.
Jahresdurchschnitte sind etwas anderes. Die Jahresteuerung, die Destatis im Januar meldet, vergleicht die Durchschnitte zweier Kalenderjahre. Eine Klausel, die auf Jahresdurchschnitte abstellt, lässt sich mit diesem Rechner nicht direkt abbilden: Bilden Sie die Durchschnitte der Monatswerte selbst und teilen Sie sie durcheinander.
Indexmiete nach § 557b BGB
Für Wohnraum regelt § 557b BGB die Indexmiete. Vermieter und Mieter können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ bestimmt wird. Das ist die frühere Bezeichnung des Index, den Destatis seit der Umstellung im Jahr 2003 Verbraucherpreisindex für Deutschland nennt, also genau die Reihe, mit der dieser Rechner für Deutschland arbeitet. Andere Indizes, etwa ein Baukostenindex oder der HVPI, sind für eine Wohnraum-Indexmiete nicht vorgesehen.
Das Gesetz setzt einige Leitplanken, die der Rechner nicht prüft, die Sie aber kennen sollten:
- Mindestens ein Jahr Pause. Während der Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
- Keine Vergleichsmiete daneben. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 ist ausgeschlossen, und eine Erhöhung nach Modernisierung ist nur noch eingeschränkt möglich.
- Erklärung in Textform. Die Änderung muss in Textform geltend gemacht werden. Darin sind die eingetretene Änderung des Preisindex und die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag anzugeben.
- Späterer Beginn. Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Geht die Erklärung am 20. Oktober zu, gilt die neue Miete ab dem 1. Dezember.
- Mietpreisbremse nur am Anfang. Die Regeln zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn (§§ 556d bis 556g) gelten nur für die Ausgangsmiete.
- Nichts zum Nachteil des Mieters. Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam.
Zwei Punkte folgen direkt aus dem Wortlaut. Erstens spricht das Gesetz von einer Änderung der Miete, nicht nur von einer Erhöhung; der Index bestimmt die Miete in beide Richtungen. Zweitens gibt es keine Pflicht, jede mögliche Anpassung geltend zu machen. Wer ein Jahr auslässt, vergleicht beim nächsten Mal den Index der letzten tatsächlichen Anpassung mit dem aktuellen. Genau das bildet der Rechner ab, wenn Sie als Basismonat den Monat der letzten Anpassung wählen.
Für die Erklärung an den Mieter brauchen Sie die eingetretene Indexänderung und die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Beides zeigt der Rechner, und die PDF-Datei hält Eingaben und Ergebnis fest. Die Indexstände selbst veröffentlicht Destatis; für die Beispiele in diesem Ratgeber sind sie mit angegeben.
Wertsicherungsklauseln und das Preisklauselgesetz
Außerhalb der Wohnraummiete gilt das Preisklauselgesetz. Sein Ausgangspunkt ist ein Verbot: Nach § 1 darf der Betrag einer Geldschuld nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert anderer Güter oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten nicht vergleichbar sind. Eine Klausel, nach der sich ein Betrag automatisch mit dem Verbraucherpreisindex ändert, fällt grundsätzlich darunter.
Vom Verbot ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 unter anderem Leistungsvorbehaltsklauseln, die für die neue Höhe einen Ermessensspielraum lassen, Spannungsklauseln mit vergleichbaren Gütern, Kostenelementeklauseln und Klauseln, die nur zu einer Ermäßigung führen können. Die Indexmiete nach § 557b BGB bleibt ausdrücklich unberührt.
Für automatische Indexklauseln ist § 3 entscheidend. Zulässig sind Klauseln, die einen Betrag an einen Preisindex für die Gesamtlebenshaltung von Destatis oder eines Statistischen Landesamts oder an einen Verbraucherpreisindex von Eurostat koppeln, unter anderem in Verträgen über wiederkehrende Zahlungen
- auf Lebenszeit des Gläubigers, des Schuldners oder eines Beteiligten, etwa bei einer Leibrente,
- bis zum Erreichen der Erwerbsfähigkeit, eines Ausbildungsziels oder bis zum Beginn der Altersversorgung des Empfängers,
- für die Dauer von mindestens zehn Jahren vom Vertragsschluss bis zur letzten Zahlung,
- oder wenn der Gläubiger für mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder der Schuldner den Vertrag auf mindestens zehn Jahre verlängern kann, wie bei vielen langfristigen Gewerbemietverträgen.
Für Erbbaurechte mit einer Laufzeit von mindestens 30 Jahren erlaubt § 4 Preisklauseln. Außerdem verlangt § 2 für die Klauseln nach § 3, dass sie hinreichend bestimmt sind und keine Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt nach § 2 Abs. 3 insbesondere vor, wenn ein Preisanstieg den Betrag erhöht, ein Preisrückgang ihn aber nicht entsprechend senkt, wenn nur eine Seite eine Anpassung verlangen kann oder wenn sich der Betrag gegenüber dem Index unverhältnismäßig ändern kann.
Wichtig für die Praxis ist § 8: Eine unzulässige Preisklausel wird erst unwirksam, wenn der Verstoß rechtskräftig festgestellt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin bleiben ihre Wirkungen bestehen. Eine fragwürdige Klausel wird also nicht von selbst wirkungslos. Ob Ihre Klausel hält, kann der Rechner nicht beurteilen; er rechnet sie so, wie sie geschrieben ist.
Anteilige Anpassung, Schwellen und sinkende Preise
Anteilige Anpassung. Ein Anteil unter 100 % gibt nur einen Teil der Preisveränderung weiter. Das ist ein Kompromiss zwischen einem festen Betrag und voller Wertsicherung: Der Zahler trägt einen Teil des Inflationsrisikos, der Empfänger den Rest. Tragen Sie den Anteil in der letzten Zeile ein. Bei 75 % wird aus einer Indexveränderung von 3,3 % eine Anpassung von 2,4 %.
Jährliche Schritte verzinsen sich. Eine Klausel mit jährlicher Anpassung startet jeden Schritt beim Betrag nach der vorigen Anpassung. Bei 100 % kürzen sich die Zwischenstände heraus: 2.000 € in drei Jahresschritten von September 2023 bis September 2026 angepasst ergeben genau dieselben 2.149,41 € wie eine einzige Anpassung über den ganzen Zeitraum. Mit Anteil oder Deckel gilt das nicht mehr. Die Tabelle zeigt drei Jahresschritte auf dem VPI, jeder mit diesem Rechner vom Vorjahresbetrag aus berechnet; die Spalte mit Deckel wendet einen Deckel von 3 % von Hand auf die jährliche Veränderung an.
| Schritt | Indexveränderung | Volle Anpassung | 75 % jährlich | Deckel 3 % |
|---|---|---|---|---|
| Basis, September 2023 | — | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 2.000,00 € |
| September 2024 | +1,61 % | 2.032,26 € | 2.024,19 € | 2.032,26 € |
| September 2025 | +2,42 % | 2.081,49 € | 2.060,97 € | 2.081,49 € |
| September 2026 | +3,26 % | 2.149,41 € | 2.111,41 € | 2.143,94 € |
Eine einzige Anpassung mit 75 % von September 2023 direkt auf September 2026 ergibt 2.112,05 €, etwas mehr als die 2.111,41 € aus drei Jahresschritten. Der Deckel greift nur im letzten Jahr, in dem der Index um mehr als 3 % stieg, und hält den Betrag 5,47 € unter der vollen Anpassung. Einen Deckel oder eine Untergrenze bilden Sie ab, indem Sie jedes Jahr einzeln rechnen und die angewandte Veränderung durch den Deckel ersetzen, sobald sie darüber liegt.
Schwellen in Prozent oder Punkten. Viele Wertsicherungsklauseln passen nicht jedes Jahr an, sondern erst, wenn sich der Index seit der letzten Anpassung um einen bestimmten Wert verändert hat. Mit Basis September 2023 (117,8) überschritt der VPI eine Schwelle von 5 % erst mit dem März-Index 2026 (124,5, +5,7 %); im Februar 2026 lag er mit 123,1 erst 4,5 % höher. Eine Schwelle von „mehr als 5 Punkten“ war dagegen schon im Februar 2026 überschritten, weil 5 Punkte bei einem Indexstand um 118 nur gut 4 % sind. Der Rechner zeigt die Prozentveränderung für jeden Monat, den Sie als Zielmonat wählen. Wie sich Steigerungen über viele Jahre aufschichten, erklärt der Artikel Zinseszins und der Zeitwert des Geldes.
Sinkende Preise. Liegt der Index des Zielmonats unter dem des Basismonats, zeigt der Rechner einen niedrigeren Betrag und einen Hinweis. Das kommt selten vor, aber es kommt vor: Von Juli 2008 bis Juli 2009 fiel der VPI um 0,5 %, von Juli 2019 bis Juli 2020 um 0,6 %. Ob der Betrag dann sinkt, hängt von der Klausel ab. Bei einer Indexmiete spricht das Gesetz von einer Änderung in beide Richtungen, und für Klauseln nach § 3 Preisklauselgesetz gilt eine reine Erhöhungsklausel als unangemessene Benachteiligung.
Welchen Index Ihr Vertrag nennt
Die Rechnung passt nur dann zu Ihrem Vertrag, wenn er denselben Index nennt. Die Tabelle stellt die Reihen gegenüber, die Ihnen in Verträgen begegnen.
| Index | Was er misst | Typische Verwendung | In diesem Rechner |
|---|---|---|---|
| VPI für Deutschland | Preise aller privaten Haushalte | Indexmiete, Wertsicherung | Ja, Deutschland |
| Alte Bezeichnung „Lebenshaltung aller privaten Haushalte“ | Dieselbe Reihe vor 2003 | Ältere Verträge, § 557b BGB | Ja, als VPI |
| HVPI | Harmonisierte EU-Methode | Europäische Verträge, EZB-Ziel | Nein |
| Indizes einzelner Bundesländer | Preise in einem Land | Manche regionale Verträge | Nein |
| Baupreis- oder Mietindizes | Eine Preisart | Bauverträge, Gewerbe | Nein |
| Nationale Indizes von FR, ES, IT, USA, UA | Haushalte im jeweiligen Land | Verträge in diesen Ländern | Ja |
VPI oder HVPI. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex wird in der ganzen EU nach gemeinsamen Regeln berechnet; an ihm misst die Europäische Zentralbank ihr Inflationsziel. Für Deutschland unterscheidet er sich vom VPI unter anderem dadurch, dass der VPI die Kosten des selbst genutzten Wohneigentums enthält und der HVPI nicht. Das Preisklauselgesetz erlaubt in § 3 beide, die Indexmiete nur den Index von Destatis. Nennt Ihr Vertrag den HVPI, ist das Ergebnis dieses Rechners nur eine Näherung.
Ohne Saisonbereinigung. Der Rechner nutzt nicht saisonbereinigte Indizes, und so sollte es auch eine Wertsicherungsklausel tun. Saisonbereinigte Werte werden regelmäßig neu berechnet; eine Anpassung soll sich aber auf die Preise stützen, die tatsächlich gezahlt wurden, und später nicht mehr ändern. Für Deutschland nutzt der Rechner deshalb die unbereinigte Reihe des VPI.
Woher die Indexdaten stammen
Die deutschen Daten stammen von Destatis und werden über die Datenschnittstelle der Deutschen Bundesbank bezogen; die anderen Reihen kommen direkt von den Datendiensten der jeweiligen Statistikämter. Die Zeile unter dem Rechner nennt Herausgeber, Reihe und Lizenz, für Deutschland die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten werden nach neuen Veröffentlichungen aktualisiert, der letzte verfügbare Monat kann dem Kalender also ein bis zwei Monate hinterherhinken. Mit dem aktuellen Datenstand ist es für alle Länder September 2026.
Dieselben zwölf Monate, September 2025 bis September 2026, zeigen, wie unterschiedlich die nationalen Indizes laufen:
| Land | Index | Indexveränderung | Aus 1.000 € oder 1.000 $ werden |
|---|---|---|---|
| Deutschland | VPI | +3,3 % | 1.032,63 € |
| Frankreich | IPC | +3,1 % | 1.030,80 € |
| Spanien | IPC | +4,9 % | 1.049,16 € |
| Italien | FOI ohne Tabakwaren | +4,0 % | 1.040,43 € |
| USA | CPI-U | +3,7 % | 1.037,38 $ |
Für die Ukraine ergibt derselbe Zeitraum +10,0 %: Aus 10.000 Hrywnja werden 11.000,69. Wählen Sie das Land, dessen Index Ihr Vertrag nennt, in der Regel das Land der Währung, in der gezahlt wird.
Für ältere Basismonate erscheint ein Hinweis: Vor 2002 lauteten die Preise in Deutschland auf D-Mark. Einen Betrag aus dieser Zeit geben Sie in Euro zum festen Kurs von 1,95583 DM je Euro ein; der Rechner rechnet ihn nicht selbst um. Ab Januar 2002 sind die Preise um 62,9 % gestiegen, aus 1.000 € wurden bis September 2026 1.629,34 €.
Rechenbeispiele
Die Zahlen unten sind Ergebnisse des Rechners mit Daten bis September 2026. Sobald neuere Daten vorliegen, ändern sich der letzte Monat und die Beträge.
Beispiel 1: eine Indexmiete nach einem Jahr anpassen
Ausgangslage: Eine Wohnung ist mit einer Indexmiete nach § 557b BGB vermietet, Nettokaltmiete 950 €. Die letzte Anpassung beruhte auf dem VPI vom September 2025. Im Oktober 2026 möchte die Vermieterin die Miete an den September-Index 2026 anpassen.
Schritte:
- Land Deutschland lassen und 950 als Betrag eingeben.
- Basismonat September 2025, Zielmonat September 2026 wählen.
- Den Anteil bei 100 % lassen.
Ergebnis: 981,00 € im Monat. Indexveränderung +3,3 % (126,6 statt 122,6), Veränderung des Betrags +31,00 €, 12 Monate. Nach Jahren zeigt +0,1 % für September bis Dezember 2025 und +3,2 % für Dezember 2025 bis September 2026.
Fazit: In die Erklärung in Textform gehören die Änderung des Index und die neue Miete oder die Erhöhung um 31,00 €. Geht sie am 20. Oktober 2026 zu, ist die neue Miete ab dem 1. Dezember 2026 zu zahlen.
Beispiel 2: volle und anteilige Wertsicherung im Vergleich
Ausgangslage: Ein Gewerbemietvertrag mit zehn Jahren fester Laufzeit sieht 4.000 € Monatsmiete vor, vereinbart mit Basis Januar 2020. Eine Fassung der Klausel gibt die volle Veränderung des VPI weiter, eine andere 75 % davon. Gerechnet wird auf September 2026.
Schritte:
- 4.000 eingeben, Basismonat Januar 2020, Zielmonat September 2026, Anteil 100 %.
- „Zum Vergleich anheften“ wählen.
- Den Anteil mit der Schaltfläche auf 75 % stellen.
Ergebnis: Bei 100 % sind es 5.074,15 €: Indexveränderung +26,9 %, Veränderung des Betrags +1.074,15 €, 80 Monate. Bei 75 % sind es 4.805,61 €, angewandte Veränderung +20,1 %, und die Hauptzahl zeigt −268,54 € gegenüber dem angehefteten Ergebnis. Nach Jahren zeigt, woher die Veränderung kommt: 0,0 % im Jahr 2020, dann +4,9 % im Jahr 2021 und +8,1 % im Jahr 2022.
Fazit: In Jahren hoher Inflation lässt eine 75-%-Klausel ein Viertel der Teuerung beim Vermieter, hier fast 270 € im Monat. Ob die Klausel überhaupt zulässig ist, regelt das Preisklauselgesetz, nicht der Rechner.
Beispiel 3: wenn der Index fällt
Ausgangslage: Eine Rentenzahlung von 1.200 € im Monat ist an den VPI gekoppelt, mit Basis Juli 2019, und wird mit dem Index vom Juli 2020 überprüft.
Schritte:
- 1.200 eingeben, Basismonat Juli 2019, Zielmonat Juli 2020, Anteil 100 %.
- Den Hinweis unter den Kennzahlen lesen.
- Zum Vergleich einen Anteil von 75 % eintippen.
Ergebnis: 1.192,82 €. Indexveränderung −0,6 % (99,7 statt 100,3), Veränderung des Betrags −7,18 €, 12 Monate, dazu der Hinweis, dass die Preise gesunken sind. Nach Jahren zeigt −0,3 % für Juli bis Dezember 2019 und noch einmal −0,3 % für Dezember 2019 bis Juli 2020. Bei 75 % beträgt die angewandte Veränderung −0,4 %, die Zahlung 1.194,62 €.
Fazit: Ob die Zahlung sinkt, entscheidet die Klausel. Eine Klausel, die nur Erhöhungen kennt, gilt nach dem Preisklauselgesetz als unangemessene Benachteiligung; eine zweiseitige Klausel senkt die Zahlung um gut 7 €.
Indexmiete-Rechner oder Inflationsrechner
KrokFin hat mehrere Werkzeuge rund um die Inflation, und jedes beantwortet eine andere Frage.
| Frage | Werkzeug |
|---|---|
| Wie hoch ist ein Betrag nach einer Indexklausel, ganz oder anteilig? | Dieser Indexmiete- und Wertsicherungsrechner |
| Wie stark sind die Preise zwischen zwei Monaten gestiegen, und was ist ein alter Betrag heute wert? | Inflationsrechner mit Verbraucherpreisindex |
| Was kauft eine Summe in 10 oder 20 Jahren bei einer erwarteten Rate? | Inflationswirkungsrechner |
| Um wie viel Prozent hat sich eine Zahl verändert, oder wie viel sind X % von Y? | Prozentrechner |
Der Inflationsrechner mit Verbraucherpreisindex nutzt dieselben Indizes, schaut aber auf die Preisveränderung selbst: zwei Zählweisen, beide Rechenrichtungen, die durchschnittliche Inflation pro Jahr und eine Monatstabelle. Nehmen Sie ihn, um eine Teuerungsrate seit Jahresbeginn zu prüfen oder zu sehen, was ein Gehalt von vor zehn Jahren heute wert ist.
Der Inflationswirkungsrechner blickt mit einer selbst gewählten Rate nach vorn, und der Prozentrechner hilft bei jeder anderen prozentualen Veränderung, etwa wenn ein Vertrag statt eines Index eine feste Staffel vorsieht. Wenn eine Indexanpassung eine Ihrer festen Ausgaben erhöht, zeigt der Budgetplaner, wie viel Spielraum danach bleibt.
Typische Fehler
Die falschen Monate nehmen. Der Basismonat ist der Monat des Indexstands der letzten Anpassung, nicht der Monat der ersten Zahlung. Ein Monat mehr oder weniger verändert das Ergebnis spürbar.
Jahresprozente addieren. Veränderungen bauen aufeinander auf. Drei Jahre mit 1,6 %, 2,4 % und 3,3 % ergeben nicht 7,3 %, sondern 7,5 %, wie das Verhältnis der beiden Indexstände direkt zeigt.
Punkte mit Prozent verwechseln. Eine Steigerung um 5 Punkte ist bei einem Index von 118 etwas anderes als bei 100. Teilen Sie durch den früheren Indexstand, bevor Sie eine Schwelle prüfen.
Einen Wert der alten Basis durch einen der neuen teilen. Nach einer Umstellung des Basisjahres müssen beide Indexstände aus derselben Basis stammen. Sonst entsteht ein Sprung, der mit der Preisentwicklung nichts zu tun hat.
Die Jahresfrist bei der Indexmiete übersehen. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die neue Miete gilt erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.
Den falschen Index nehmen. Wenn der Vertrag den HVPI oder einen Baupreisindex nennt, passt der VPI nicht. Prüfen Sie Bezeichnung und Herausgeber in der Klausel.
Nur Erhöhungen weitergeben. Wer bei sinkendem Index den alten Betrag einfach stehen lässt, obwohl die Klausel zweiseitig ist, rechnet falsch.
Die Währung vergessen. Ein Betrag aus der Zeit vor 2002 muss vor der Eingabe zum festen Kurs in Euro umgerechnet werden.
Grenzen und Datenstand
Der Rechner wendet eine Formel an: das Verhältnis zweier Monatsstände, multipliziert mit Ihrem Anteil. Er wendet keine Schwellen, Deckel, Untergrenzen, Jahresdurchschnitte oder Rundungsregeln an, prüft nicht, ob eine Klausel nach § 557b BGB oder dem Preisklauselgesetz wirksam ist, und prognostiziert keine Indexstände über den letzten veröffentlichten Monat hinaus. Für Deutschland bietet er nur den VPI, nicht den HVPI oder Länderindizes.
Die Daten enden mit dem letzten veröffentlichten Monat und werden nach neuen Veröffentlichungen aktualisiert. Alte Werte ändern sich selten, aber bei einer Umstellung des Basisjahres rechnet Destatis die ganze Reihe neu, und die nächste Aktualisierung übernimmt das. Ergebnisse werden nur für die Anzeige gerundet.
Das Ergebnis ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und ersetzt keine Rechnung, die ein Gesetz, ein Gericht oder Ihr Vertrag verlangt. Im Streit um eine Indexmiete helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Anwältin. Wenn Ihre Ersparnisse mit der Teuerung nicht Schritt halten, sind die Artikel über den Notgroschen und über Risiko und Rendite ein guter nächster Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten dazu, wie dieser Rechner einen Betrag an den Verbraucherpreisindex anpasst, wie Sie Monate und Anteil wählen, was für Indexmiete und Wertsicherungsklauseln gilt und woher die Indexdaten stammen.