Betriebszugehörigkeit berechnen
Geben Sie Beginn und Ende jeder Beschäftigung ein und sehen Sie Ihre gesamte Dienstzeit in Jahren, Monaten und Tagen.
Läuft in Ihrem Browser – nichts wird gesendet
Was der Rechner zur Betriebszugehörigkeit zeigt
Die Dauer eines Arbeitslebens klingt nach einer einfachen Zahl, bis man sie wirklich braucht. Eine Bewerbung fragt nach Jahren Berufserfahrung, die gesetzliche Kündigungsfrist wird mit jeder Stufe der Betriebszugehörigkeit länger, eine Abfindung richtet sich nach den Jahren im Unternehmen, und ein Jubiläum steht nach 10 oder 25 Jahren an. Für eine einzige Stelle mit runden Daten reicht Kopfrechnen. Mit mehreren Arbeitgebern, ein paar Lücken, einem Nebenjob und Daten mitten im Monat wird daraus ein kleines Rätsel, und zwei Menschen, die von Hand rechnen, kommen selten auf dasselbe Ergebnis.
Dieser Rechner übernimmt diese Rechnung. Sie geben jeden Beschäftigungszeitraum mit Beginn und Ende ein und erhalten Ihre gesamte Dienstzeit in Jahren, Monaten und Tagen, dazu die Zahl der Kalendertage und die Zahl der getrennten Zeiträume, nachdem sich überschneidende und lückenlos aufeinander folgende Stellen zusammengefasst wurden. Liefen zwei Stellen gleichzeitig, zählt er diese Zeit einmal und nennt Ihnen die Tage der Überschneidung. Erreichen die übrigen Tage 30 oder mehr, zeigt er zusätzlich, wie die Summe mit 30-Tage-Monaten aussähe, ausdrücklich als Konvention gekennzeichnet.
Ein Wort zum Begriff: Im Arbeitsrecht meint Betriebszugehörigkeit die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber. Der Rechner kann beides: Geben Sie nur die Zeiten bei einem Arbeitgeber ein, erhalten Sie die Betriebszugehörigkeit; geben Sie alle Stellen ein, erhalten Sie Ihre gesamte Berufserfahrung.
Das Ergebnis ist eine Dauer, kein Rechtsanspruch. Der Rechner kennt den Kalender, nicht Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Tarifvertrag oder das Gesetz, das auf Ihren Fall passt. Diese Regeln entscheiden, welche Zeiten zählen, wie Unterbrechungen wirken und wie angebrochene Jahre gerundet werden. Wo sie in Deutschland typischerweise ansetzen, zeigt dieser Ratgeber. Alles läuft in Ihrem Browser, und keine Eingabe wird irgendwohin gesendet.
So nutzen Sie den Rechner
Der Bereich „Ihre Zahlen“ hat ein Feld, Beschäftigungszeiten: eine Liste von Zeilen mit den Namen Zeitraum 1, Zeitraum 2 und so weiter. Jede Zeile hat drei Teile.
- Beginn. Der erste Tag des Zeitraums, in der Regel der erste Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Datumsauswahl nimmt jeden Tag vom 01.01.1950 bis heute an.
- Ende. Der letzte Tag des Zeitraums, in der Regel der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Beide Daten gehören zum Zeitraum.
- Bis heute. Ein Kästchen für eine Stelle, die Sie noch haben. Ist es angehakt, wird das Feld „Ende“ abgeschaltet und zeigt das heutige Datum.
Beim Öffnen zeigt der Rechner eine einzige Stelle, die am 1. September vor zehn Jahren begonnen hat und bis heute läuft. Ersetzen Sie die Daten durch Ihre eigenen. Zeitraum hinzufügen legt eine neue Zeile an, bereits mit dem Jahr vor Ihrem frühesten Zeitraum gefüllt, damit sie keine vorhandene Zeile überschneidet; korrigieren Sie die Daten auf die echten. Bis zu 30 Zeiträume sind möglich. Die Schaltfläche neben einer Zeile entfernt sie, die letzte verbleibende Zeile lässt sich nicht entfernen.
Die Reihenfolge der Zeilen spielt keine Rolle, denn der Rechner sortiert die Zeiträume vor dem Zählen nach Datum. Liegt in einer Zeile der Beginn nach dem Ende, ist ein Datum unvollständig oder liegt es außerhalb des erlaubten Bereichs, erscheint darunter ein Hinweis, und dieser Zeitraum wird nicht gezählt. Ein Hinweis über den Ergebnissen nennt die Zahl der nicht gezählten Zeiträume, sodass ein Tippfehler die Summe nie unbemerkt verändert.
Unter den Eingaben fasst So wird gerechnet jede Regel zusammen, die der Rechner anwendet, mit denselben Worten wie dieser Ratgeber.
Daten aus Ihren Unterlagen übernehmen
Gute Quellen sind Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträge, die letzte Gehaltsabrechnung und das Arbeitszeugnis. Nach § 109 der Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit nennt. Für eine lange Laufbahn hilft der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, der die gemeldeten Beschäftigungszeiten auflistet. Einige Gewohnheiten sparen Zeit:
- Beförderung oder neue Rolle beim selben Arbeitgeber: Die Betriebszugehörigkeit läuft weiter. Tragen Sie einen Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag dort ein.
- Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ohne Lücke: Zwei Zeilen sind in Ordnung. Beginnt die neue Stelle am Tag nach dem Ende der alten, fasst der Rechner sie zusammen.
- Nebenjob oder Minijob neben der Hauptstelle: eine eigene Zeile mit eigenen Daten. Die gemeinsame Zeit mit der Hauptstelle zählt einmal, ein Teil, der in eine Lücke zwischen zwei Hauptstellen fällt, erhöht die Summe.
- Nur der Monat ist bekannt: Nehmen Sie den Ersten des Monats als Beginn und den Letzten des Monats als Ende. Der Fehler beträgt höchstens einen Monat an jedem Ende, und die Tabelle zeigt genau, was gezählt wurde.
Wenn alles eingetragen ist, öffnen Sie den Reiter Zeiträume. Er zeigt, wie der Rechner Ihre Zeilen zusammengefasst hat, und macht ein falsches Jahr oder vertauschte Daten leicht sichtbar.
Die Ergebnisse lesen
Die Hauptzahl, Gesamte Dienstzeit, zeigt Jahre, Monate und Tage in Kurzform, etwa 7 J. 6 M. 15 T. Nullstellen fallen weg, ein volles Jahr erscheint also als 1 J. und 43 übrige Tage als 43 T. Darunter stehen bis zu vier Kennzahlen:
- Kalendertage: alle Tage, die Ihre Zeiträume abdecken, Überschneidungen einmal gezählt;
- Getrennte Zeiträume: wie viele Zeiträume nach dem Zusammenfassen übrig bleiben;
- Einmal gezählte Überschneidung: die Tage, die zwei oder mehr Zeilen gemeinsam hatten, nur wenn es welche gibt;
- Mit 30-Tage-Monaten (Konvention): die Summe, wenn je 30 übrige Tage ein Monat wären, nur wenn die übrigen Tage 30 erreichen.
Gibt es eine Überschneidung, nennt ein Hinweis sie zusätzlich in Worten. Der Reiter Zeiträume listet die zusammengefassten Zeiträume mit Beginn, Ende, Dauer und Tagen; eine laufende Stelle endet mit „Heute“. Zum Vergleich anheften hält das aktuelle Ergebnis fest, während Sie Daten ändern, und die Hauptzahl zeigt dann den Unterschied in Tagen. So sehen Sie am schnellsten, was eine zusätzliche Stelle oder ein korrigiertes Datum ausmacht. PDF speichert Zeiträume, Kennzahlen und Tabelle, Zurücksetzen stellt die Ausgangszeile wieder her. Auf Smartphones und Tablets liegt das Ergebnis in einem Feld am unteren Bildschirmrand, und „Details“ öffnet Kennzahlen und Tabelle.
So wird gerechnet
Der Rechner zählt die Dienstzeit in drei Schritten, und jeder davon lässt sich von Hand nachprüfen.
1. Zusammenfassen: Zeiträume, die sich überschneiden oder Tag an Tag anschließen,
werden zu einem Zeitraum
2. Jeden Zeitraum messen: vom Beginn bis zum Ende, beide Tage eingeschlossen,
in vollen Jahren, vollen Monaten und den übrigen Tagen
3. Addieren: Jahre + Jahre, Monate + Monate (12 Monate = 1 Jahr), Tage + TageEin Kalendermonat reicht von einem Tag eines Monats bis zum selben Tag des Folgemonats. Der Zeitraum vom 15. März bis einschließlich 14. April ist genau ein Monat, obwohl er 31 Tage hat, und der Zeitraum vom 15. Februar bis 14. März 2023 ist ebenfalls genau ein Monat, mit nur 28 Tagen. Deshalb lassen sich Monate nicht finden, indem man Tage durch 30 teilt: Dieselbe Zahl von Tagen ist in einem Teil des Jahres ein voller Monat und reicht in einem anderen nicht.
Gibt es den Starttag im Zielmonat nicht, nimmt der Rechner den letzten Tag dieses Monats. Der Zeitraum vom 31. Januar bis einschließlich 28. Februar 2024 hat 29 Tage, und der Rechner zeigt ihn als 1 Monat: Einen Monat nach dem 31. Januar ist der 29. Februar, also genau der erste Tag nach dem Zeitraum. Viele Personal- und Datumsprogramme zählen auf dieselbe Weise.
Im dritten Schritt werden 12 Monate zu einem Jahr, weil das eine exakte Gleichung ist. Tage aus verschiedenen Zeiträumen werden schlicht addiert, auch wenn es mehr als 30 sind; warum, erklärt der nächste Abschnitt. Neben Jahren, Monaten und Tagen zeigt der Rechner die Gesamtzahl der Kalendertage, die ohne jede Konvention auskommt: Ende minus Beginn plus ein Tag, summiert über die zusammengefassten Zeiträume.
Schaltjahre erledigt der Kalender selbst. 2020 hatte 366 Tage, deshalb ergibt der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ein Jahr und 366 Tage, dieselben Daten im Jahr 2015 ein Jahr und 365 Tage. Jahre, Monate und Tage sind gleich, nur die Tageszahl unterscheidet sich.
Kalendermonate oder 30-Tage-Monate
Die meisten Unterschiede zwischen zwei Rechnungen entstehen bei den übrigen Tagen. Der Rechner addiert die Tage verschiedener Zeiträume als Tage und rechnet sie nicht in Monate um, auch wenn mehr als 30 zusammenkommen. Zwei kurze Einsätze vom 20. Januar bis 10. Februar 2019 und vom 5. bis 25. Mai 2019 dauern 22 und 21 Tage. Keiner erreicht einen vollen Kalendermonat, die Summe lautet also 43 Tage.
Viele Menschen und manche Lohn- und Personalprogramme zählen anders: Sie setzen 30 Tage als Monat an und kommen auf 1 Monat 13 Tage. Diese Konvention ist verbreitet, aber sie bleibt eine Konvention und keine Eigenschaft des Kalenders, und zwei Programme, die sie nutzen, können sich trotzdem darin unterscheiden, woher die übrigen Tage stammen. Der Rechner behält deshalb das kalendermäßige Ergebnis als Hauptzahl und zeigt die 30-Tage-Lesart als eigene Kennzahl, Mit 30-Tage-Monaten (Konvention), sobald die übrigen Tage 30 erreichen. Verlangt die Regel, die Sie prüfen, 30-Tage-Monate, sehen Sie beide Lesarten nebeneinander.
Die Tabelle zeigt, wie dieselben Daten nach beiden Methoden aussehen.
| Zeitraum | Kalendertage | Kalendermethode | Tage ÷ 30 |
|---|---|---|---|
| 15.02. – 14.03.2023 | 28 | 1 Monat | 28 Tage |
| 15.03. – 14.04.2023 | 31 | 1 Monat | 1 Monat 1 Tag |
| 31.01. – 28.02.2024 | 29 | 1 Monat | 29 Tage |
| 20.01. – 10.02. und 05.05. – 25.05.2019 | 43 | 43 Tage | 1 Monat 13 Tage |
| 01.01. – 31.12.2020 | 366 | 1 Jahr | 1 Jahr 6 Tage |
Die letzte Spalte teilt die Tage durch 30, wie es eine reine 30-Tage-Zählung täte, und die letzte Zeile zeigt, warum solche Zählungen über lange Zeiträume abdriften: Ein Jahr enthält mehr als zwölf 30-Tage-Monate. Die 30-Tage-Kennzahl des Rechners vermeidet diese Drift, weil sie nur die übrigen Tage umrechnet und volle Kalendermonate und Jahre unverändert lässt. Um zwei Fassungen Ihrer Daten zu vergleichen, ist Kalendertage die verlässlichste Zahl, denn sie ist exakt und hängt von keiner Monatszählung ab.
Überschneidungen, lückenlose Anschlüsse und Lücken
Dienstzeit ist Zeit, nicht die Zahl der Stellen. Hatten Sie sechs Monate lang zwei Stellen gleichzeitig, bringen diese sechs Monate sechs Monate Dienstzeit, kein Jahr. Der Rechner fasst jede Gruppe sich überschneidender Zeiträume zu einem zusammen und meldet die herausgerechneten Tage in der Kennzahl Einmal gezählte Überschneidung und in einem Hinweis unter den Ergebnissen.
Lückenlos anschließende Zeiträume, bei denen der nächste am Tag nach dem Ende des vorigen beginnt, werden ebenfalls zusammengefasst. Das zählt, wenn Sie ohne Pause die Stelle oder den Arbeitgeber wechseln oder von Teilzeit auf Vollzeit gehen und das in zwei Zeilen eintragen: Zwei Zeilen ergeben dasselbe wie eine, und keine übrigen Tage gehen durch die Aufteilung verloren. Eine Stelle vom 15. Januar bis 31. März 2010 und eine weitere vom 1. bis 14. April 2010 ergeben genau 3 Monate oder 90 Tage, nicht 2 Monate 17 Tage plus 14 Tage.
Lücken zwischen zwei Stellen werden nicht gezählt, und sie halten die Zeiträume getrennt. Zwei Wochen zwischen dem Ende einer Stelle und dem Beginn der nächsten erhöhen die Summe nicht, und die Kennzahl „Getrennte Zeiträume“ zeigt zwei Zeiträume. Schon ein fehlender Tag trennt sie. Endet eine Stelle am Freitag und beginnt die nächste am Montag, sind es zwei Zeiträume, weil das Wochenende von keinem Vertrag abgedeckt ist, es sei denn, der neue Vertrag beginnt offiziell am Samstag.
Ob eine Lücke über die Summe hinaus zählt, hängt von der Regel ab. Manche Regeln addieren nur Zeit, wo immer sie liegt. Andere verlangen ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, und eine Unterbrechung kann die Zählung neu beginnen lassen. Die Kennzahl „Getrennte Zeiträume“ zeigt auf einen Blick, ob Ihr Verlauf ein Stück ist oder mehrere.
Kalendertage und andere Einheiten
Die Kalendertage sind die Brücke zu jeder anderen Einheit. Manche Regeln zählen Wochen, manche Dezimaljahre, manche nur volle Monate oder Jahre. Die Tabelle rechnet den Zeitraum vom 1. September 2016 bis 15. Oktober 2026, also 10 J. 1 M. 15 T., in die gängigsten Einheiten um.
| Einheit | So ermitteln Sie sie | Beispiel |
|---|---|---|
| Kalendertage | Kennzahl „Kalendertage“ | 3.697 Tage |
| Wochen | Kalendertage ÷ 7 | 528 Wochen und 1 Tag |
| Volle Monate | Jahre × 12 + Monate, übrige Tage entfallen | 121 Monate |
| Volle Jahre | Die Jahre in der Hauptzahl | 10 Jahre |
| Dezimaljahre | Kalendertage ÷ 365,25 | rund 10,12 Jahre |
Zwei Vorsichtsregeln gelten. Volle Jahre und volle Monate runden immer ab: 10 Jahre 11 Monate sind noch 10 volle Jahre, und eine Regel, die pro vollem Jahr rechnet, rechnet mit zehn, solange sie nicht selbst eine Aufrundung vorsieht. Dezimaljahre sind eine Näherung, die je nach Teiler von 365, 365,25 oder den tatsächlichen Tagen jedes Jahres in der zweiten Nachkommastelle abweichen kann. Nennt eine Regel eine Einheit, rechnen Sie aus den Kalendertagen oder der Hauptzahl genau so um, wie sie es beschreibt.
Rechenbeispiele
Die Zahlen unten sind Ergebnisse des Rechners für die genannten Daten. Alle Beispiele enden an einem festen Datum, damit sie sich nicht täglich ändern.
Beispiel 1: Hauptstelle und Nebenjob überschneiden sich
Ausgangslage: Sie waren vom 1. April 2018 bis 31. März 2022 bei einem Arbeitgeber angestellt. Ab dem 1. Oktober 2021 hatten Sie zusätzlich einen Nebenjob, den Sie bis zum 30. September 2022 behielten.
Schritte:
- Setzen Sie Zeitraum 1 auf 01.04.2018 bis 31.03.2022, ohne Haken bei „Bis heute“.
- Wählen Sie „Zum Vergleich anheften“. Das angeheftete Ergebnis ist 4 J. oder 1.461 Tage.
- Wählen Sie „Zeitraum hinzufügen“ und setzen Sie Zeitraum 2 auf 01.10.2021 bis 30.09.2022.
Ergebnis: 4 J. 6 M. Kalendertage 1.644, Getrennte Zeiträume 1, Einmal gezählte Überschneidung 182 Tage, dazu der Hinweis, dass sich Ihre Zeiträume um 182 Tage überschneiden. Die Hauptzahl zeigt +183 Tage gegenüber dem angehefteten Ergebnis, der Reiter „Zeiträume“ einen einzigen Zeitraum vom 1. April 2018 bis 30. September 2022.
Fazit: Der Nebenjob dauerte 365 Tage, aber nur die 183 Tage nach dem Ende der Hauptstelle verlängern Ihre Berufserfahrung. Für die Betriebszugehörigkeit beim Nebenjob-Arbeitgeber zählt dagegen nur dessen eigener Zeitraum: Geben Sie ihn allein ein, wenn Sie eine Frist bei diesem Arbeitgeber prüfen.
Beispiel 2: drei Arbeitgeber mit Lücken
Ausgangslage: Ihre erste Stelle lief vom 1. August 2011 bis 30. Juni 2015. Nach einer Pause begannen Sie am 14. September 2015 bei einem zweiten Arbeitgeber und schieden am Freitag, 14. Februar 2020, aus. Am Montag, 2. März 2020, begann Ihre dritte Stelle, die am 30. September 2026 endete.
Schritte:
- Tragen Sie Zeitraum 1 als 01.08.2011 bis 30.06.2015 ein.
- Fügen Sie Zeitraum 2 mit 14.09.2015 bis 14.02.2020 und Zeitraum 3 mit 02.03.2020 bis 30.09.2026 hinzu.
- Öffnen Sie den Reiter „Zeiträume“ und prüfen Sie die drei Zeilen.
Ergebnis: 14 J. 10 M. 30 T. Kalendertage 5.449, Getrennte Zeiträume 3 und Mit 30-Tage-Monaten (Konvention) 14 J. 11 M. Der Reiter „Zeiträume“ zeigt 3 J. 11 M., 4 J. 5 M. 1 T. und 6 J. 6 M. 29 T.
Fazit: Die 30 übrigen Tage stammen aus zwei Zeiträumen, die mitten im Monat enden. Die Kalendermethode lässt sie als Tage stehen, die 30-Tage-Konvention macht daraus einen Monat. Für eine Bewerbung können Sie knapp 15 Jahre Berufserfahrung angeben. Für eine Kündigungsfrist beim dritten Arbeitgeber zählen dagegen nur dessen 6 J. 6 M. 29 T.
Beispiel 3: Kündigungsfrist und Abfindung bei einem Arbeitgeber
Ausgangslage: Sie begannen am 16. März 2019 in Teilzeit und wechselten beim selben Arbeitgeber am 1. Januar 2022 in Vollzeit. Ihr Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt; das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist am 30. September 2026.
Schritte:
- Tragen Sie Zeitraum 1 als 16.03.2019 bis 31.12.2021 ein (Teilzeit).
- Fügen Sie Zeitraum 2 mit 01.01.2022 bis 30.09.2026 hinzu (Vollzeit).
- Lesen Sie Hauptzahl und Kennzahlen ab.
Ergebnis: 7 J. 6 M. 15 T. Kalendertage 2.756, Getrennte Zeiträume 1, denn die beiden Zeilen schließen lückenlos aneinander an.
Fazit: Nach § 622 Abs. 2 BGB liegt das Arbeitsverhältnis mit mehr als fünf, aber weniger als acht Jahren in der Stufe „zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats“. Bei einer Abfindung nach § 1a KSchG wird der Rest von 6 Monaten 15 Tagen, also mehr als sechs Monate, auf ein volles Jahr aufgerundet: 8 Jahre × 0,5 ergeben 4 Monatsverdienste. Diese Rundung wendet der Rechner nicht an; sie ist ein Schritt, den Sie auf sein Ergebnis anwenden.
Wo die Betriebszugehörigkeit in Deutschland zählt
Der Rechner liefert die Dauer, die Regel entscheidet, was sie wert ist. Mehrere Bundesgesetze knüpfen ausdrücklich an die Dauer des Arbeitsverhältnisses an, und fast immer geht es um ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, nicht um die gesamte Berufserfahrung.
- Kündigungsfristen. Nach § 622 BGB beträgt die Grundfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren auf zwei, nach acht auf drei, nach zehn auf vier, nach zwölf auf fünf, nach 15 auf sechs und nach 20 Jahren auf sieben Monate zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen, und Tarifverträge können abweichen.
- Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach § 1 KSchG erst, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Kleinbetriebe sind nach § 23 KSchG weitgehend ausgenommen. Hier ist die Kennzahl „Getrennte Zeiträume“ wichtig: Sie sollte für diesen Arbeitgeber 1 zeigen.
- Abfindung. § 1a KSchG sieht bei einer betriebsbedingten Kündigung mit entsprechendem Hinweis und ohne Klage 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses vor; ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Setzt ein Gericht eine Abfindung fest, liegt die Obergrenze nach § 10 KSchG bei zwölf Monatsverdiensten, ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis bei 15 und ab 55 Jahren und 20 Jahren bei 18.
- Urlaub. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie nach § 4 BUrlG erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
- Entgeltfortzahlung. Der Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall entsteht nach § 3 Abs. 3 EntgFG nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Dazu kommen Regeln aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen: Stufenaufstiege nach Jahren, Jubiläumsgeld, längere Kündigungsfristen oder Sonderurlaub. Sie bestimmen selbst, welche Zeiten zählen, etwa ob eine Ausbildung oder eine frühere Beschäftigung im Konzern angerechnet wird.
Diese Übersicht fasst die Vorschriften zur Veranschaulichung zusammen; Stand der Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de ist Oktober 2026. Sie nennt nicht jede Bedingung und Ausnahme, und Gerichte legen Begriffe wie „bestanden hat“ oder „ohne Unterbrechung“ im Einzelfall aus. Bevor Sie sich bei Kündigung, Abfindung oder Urlaub auf eine Zahl verlassen, lesen Sie die Vorschrift und Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin.
Rente: Kalendermonate statt Tage
Die gesetzliche Rentenversicherung zählt anders als der Rechner, und der Unterschied ist lehrreich. Nach § 50 SGB VI setzt die Regelaltersrente die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren voraus; für die Altersrente für langjährig Versicherte gilt eine Wartezeit von 35 Jahren, für besonders langjährig Versicherte von 45 Jahren. Auf diese Wartezeiten werden nach § 51 SGB VI Kalendermonate angerechnet, auf die allgemeine Wartezeit etwa Kalendermonate mit Beitragszeiten, auf die 45 Jahre nur bestimmte Monatsarten.
Entscheidend für den Vergleich ist § 122 SGB VI: Ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat. Eine Stelle vom 16. März bis 15. April belegt also zwei angebrochene Kalendermonate und kann für die Rente zwei Monate bringen, während der Rechner genau einen Monat zeigt. Umgekehrt zählen bei der Rente auch Zeiten ohne Arbeitsvertrag, etwa bestimmte Kindererziehungs- oder Krankheitszeiten, die in keinem Arbeitszeugnis stehen.
Für Ihre Rente ist deshalb nicht dieser Rechner maßgeblich, sondern Ihr Versicherungskonto. Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen Versicherungsverlauf aus, und fehlende Zeiten lassen sich mit einem Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) ergänzen. Der Rechner hilft dabei, die Beschäftigungszeiten aus Ihren Unterlagen mit dem Verlauf abzugleichen: Tragen Sie Ihre Stellen ein und prüfen Sie, ob der Verlauf für dieselben Monate Beitragszeiten zeigt.
Die richtigen Daten wählen
Der Rechner ist so genau wie die Daten, die Sie ihm geben, und die meisten Unterschiede zwischen zwei Rechnungen entstehen durch verschiedene Daten, nicht durch verschiedene Arithmetik. Einige Entscheidungen kehren immer wieder.
Beginn. Nehmen Sie den ersten Tag des Arbeitsverhältnisses laut Vertrag, nicht den Tag der Unterschrift. Eine Probezeit gehört zum Arbeitsverhältnis und damit in den Zeitraum. Rechnet Ihr Arbeitgeber oder Ihr Tarifvertrag ab einem anderen Datum, etwa nach einem Betriebsübergang oder ab einem neuen Vertrag, sollte die Regel das ausdrücklich sagen.
Ende. Nehmen Sie den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, also das Ende der Kündigungsfrist oder das Datum im Aufhebungsvertrag. Das ist nicht immer der letzte Arbeitstag: Bei einer Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Das Datum im Arbeitszeugnis oder auf der letzten Abrechnung hilft.
Urlaub und Abwesenheit. Bezahlter Urlaub und kurze Krankheit liegen innerhalb des Zeitraums, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ob ein ruhendes Arbeitsverhältnis, etwa bei Elternzeit, Sabbatical oder unbezahltem Urlaub, für eine bestimmte Leistung zählt, regelt die jeweilige Vorschrift oder Vereinbarung. Schließt sie solche Zeiten aus, teilen Sie die Stelle in zwei Zeilen um die ausgenommene Zeit herum.
Selbstständigkeit, Praktika und Ausbildung. Sie sind Berufserfahrung, aber nicht immer ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Regel. Tragen Sie sie ein, wenn Sie Ihre gesamte Arbeitszeit sehen möchten, und lassen Sie sie weg, wenn eine Regel nur das Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber meint.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Der Rechner misst Zeit zwischen zwei Daten. Er weiß nicht, für wen Sie gearbeitet haben, mit welchem Vertrag oder wie viele Stunden pro Woche, und er wendet kein Gesetz, keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung an.
Nicht berücksichtigt: Arbeitsstunden, Teilzeitanteile, Beiträge oder Verdienste, besondere Anrechnung von Wehr- oder Zivildienst, Rundung auf volle Jahre oder Monate wie in § 1a KSchG, Regeln, die ruhende Arbeitsverhältnisse ausnehmen oder nach einer Unterbrechung neu zählen, und Daten nach heute. Jede dieser Regeln hängt von der Vorschrift ab, die Sie prüfen; wenden Sie sie selbst auf das Ergebnis an.
Daten vor dem 01.01.1950 und nach heute nimmt der Rechner nicht an, er zeigt Ihre Dienstzeit also nicht zu einem künftigen Stichtag. Tragen Sie heute als Ende ein und addieren Sie die restliche Zeit selbst, oder warten Sie, bis das Datum erreicht ist.
Das Ergebnis ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und ersetzt keine Bescheinigung eines Arbeitgebers oder einer Behörde. Wenn Ihre Dienstzeit über Geld entscheidet, das Ihnen zusteht, fragen Sie die zuständige Stelle nach ihrer eigenen Zahl und nutzen Sie den Rechner, um sie nachzuprüfen.
Typische Fehler
- Den Tag nach dem Ausscheiden als Ende eintragen. Das Ende ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Der Tag danach verlängert jeden Zeitraum um einen Tag und lässt lückenlose Wechsel wie Überschneidungen aussehen.
- Stellen von Hand addieren. Zwei gleichzeitige Stellen verdoppeln Ihre Dienstzeit nicht. Tragen Sie beide ein und lassen Sie den Rechner die gemeinsame Zeit einmal zählen.
- Übrige Tage in Monate umrechnen. 43 Tage sind nicht 1 Monat 13 Tage, solange keine Regel 30 Tage als Monat festlegt. Beide Lesarten werden angezeigt, wählen Sie die, die Ihre Regel verlangt.
- Eine Stelle versehentlich teilen. Ein Tag Lücke zwischen zwei Zeilen hält sie getrennt. Eine Stelle vom 07.04.2014 bis 30.11.2019 und eine vom 02.12.2019 bis 17.02.2023 ergeben 8 J. 9 M. 40 T. in zwei Zeiträumen, ein Beginn am 01.12.2019 dagegen 8 J. 10 M. 11 T. in einem.
- Alle Arbeitgeber für eine Kündigungsfrist addieren. § 622 BGB und das Kündigungsschutzgesetz fragen nach dem Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen. Tragen Sie dafür nur die Zeiten bei diesem Arbeitgeber ein.
- Einen Zeitraum unbemerkt verlieren. Eine Zeile mit Beginn nach dem Ende oder unvollständigem Datum wird übersprungen, und ein Hinweis über den Ergebnissen sagt es Ihnen. Lesen Sie die Hinweise, bevor Sie die Summe übernehmen.
- Ergebnisse ohne Tageszahl vergleichen. Zwei Rechner können für dieselben Daten verschiedene Jahre und Monate zeigen. Vergleichen Sie zuerst die Kalendertage, dann die Methode.
Nächste Schritte
Wenn Sie wissen, wie lange Sie gearbeitet haben, folgt meist die Frage, was diese Zeit für Ihr Geld bedeutet. Endet eine Stelle, sind eine Abfindung oder die letzte Gehaltszahlung ein guter Anlass, den finanziellen Puffer mit dem Notgroschen-Rechner zu prüfen; der Grundlagenartikel über den Notgroschen erklärt, wie viel sinnvoll ist und wo er liegen sollte.
Jahre im Beruf sind auch Jahre zum Sparen. Der Zinseszinsrechner zeigt, was aus regelmäßigem Sparen über denselben Zeitraum hätte werden können, und der Artikel über Zinseszins und den Zeitwert des Geldes erklärt, warum die frühen Jahre am meisten zählen. Der FIRE-Rechner dreht die Frage um: wie viele Jahre Arbeit es noch braucht, bis Ihr Vermögen Ihre Ausgaben tragen könnte.
Steigt Ihr Gehalt mit der Betriebszugehörigkeit oder enthält Ihr Vertrag eine Wertsicherung, hilft der Artikel über Inflation und warum Geld an Wert verliert, zu beurteilen, ob die Erhöhung mit den Preisen Schritt hält. Was ist Investieren? ist ein guter Einstieg, um einen Teil Ihres Gehalts für sich arbeiten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten dazu, was dieser Rechner zur Betriebszugehörigkeit zählt, wie er Überschneidungen, Lücken und übrige Tage behandelt und wofür sich das Ergebnis eignet.